Wie komme ich am Besten und am Schnellsten durch die Fahrausbildung?

  • Verkehrsregeltheoriekurs (VRT) besuchen (optional)
  • den VKU gleich zu Beginn der praktischen Ausbildung absolvieren (obligatorisch)
  • sich zu hause auf die nächste Lektion vorbereiten (einlesen)
  • wenn immer möglich privat fahren, um das Gelernte umzusetzen oder zu vertiefen

Wie viele Fahrstunden braucht man im Schnitt?

Der Durchschnitt liegt bei ca. 25 Fahrlektionen à 50 Minuten. Was, so viele, denkt sich jetzt der eine oder andere!? Nein, nicht zwingend. Es gibt Schüler die erreichen das Ziel schon früher.

Die Anzahl der Fahrstunden sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • wie motiviert bin ich?
  • will ich fahren lernen oder muss ich fahren lernen?
  • habe ich die Möglichkeit privat zu fahren?
  • wie schnell lernte ich in der Schule?
  • bringe ich Vorkenntnisse mit (z.B. mit Traktor-, Roller- und Mofa fahren usw.)?
  • bin ich motorisch begabt (z.B. mache ich Sport, handwerkliches Geschick usw.)?
  • wie alt bin ich?
  • wie gut ist mein theoretisches Wissen?

 

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Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Es gibt keinen Richtwert. Jeder Schüler bringt andere Voraussetzungen in die Ausbildung mit (z.B. Traktor-, Roller- und Velo fahren, berufliche Voraussetzungen oder noch keine Erfahrungen im Strassenverkehr).

Wenn die Möglichkeit besteht, auch privat zu fahren und die Lektionen zu vertiefen, benötigt man in der Regel weniger Fahrstunden.

Prüfungsanforderungen Führer

Allgemeine Prüfungsanforderungen

  • korrekte, weitgehend automatisierte Fahrzeugbedienung
  • die Anliegen des Umweltschutzes bezüglich Lärm und Abgase berücksichtigende Fahrweise
  • frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und entsprechendes Verhalten
  • vorschriftsgemässe Benützung von Fahrbahn und Fahrstreifen
  • richtiges Verhalten beim Einfügen in den Verkehr, beim Einspuren, Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel
  • differenzierte Fahrweise; den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit
  • vorausschauendes Befahren von Verzweigungen unter Beachtung angemessener Vorsichtsmassnahmen
  • verkehrsgerechte Handhabung des Vortrittsrechts
  • angemessener Abstand beim Neben- und Hintereinanderfahren
  • richtiges Verhalten an Fussgängerstreifen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Fahrgästen
  • Rücksichtnahme auf andere, besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer
  • korrektes und sinnvolles Überholen
  • den besonderen Verhältnissen bewusstes Befahren von Autobahnen und Autostrassen
  • beachten der Signale und Bodenmarkierungen sowie der polizeilichen Weisungen
  • selbständiges Fahren nach Wegweisern
  • sichern des Fahrzeuges in Steigung und Gefälle
  • wenden mit Benützen einer Einfahrt usw.
  • rückwärtsfahren, geradeaus und in Kurven
  • parkieren, vorwärts und rückwärts zwischen Fahrzeugen, die im rechten Winkel, schräg oder parallel zum Fahrbahnrand stehen
  • ausführen der Manöver ohne Verkehrsbehinderung; zweckmässige Korrekturen

Fahrschulpreise – Augen auf beim Fahrschulvergleich!

Viele Fahrschulen locken mit unglaublich tiefen und sensationellen Preisen. Meistens werden diese tiefen Preise aber mit mehr Fahrstunden kompensiert. Man will dir mehr Fahrstunden verkaufen. Wir raten darum, Finger weg von billig Fahrschulen, da die Qualität nicht eingehalten wird. Solche mangelhaften Ausbildungen führen meistens zu Mehrkosten. Zudem wird man sich im Strassenverkehr nicht sicher fühlen und gefährdet somit die Umwelt, andere und sich selbst.

Darum kläre unbedingt ab, welche Leistungen du für dein Geld bekommst und wer dich unterrichtet!

Um sicher zu gehen, dass du dein Geld in die richtige Fahrschule investierst und im Nachhinein nicht enttäuscht wirst, buche einfach eine Lektion und vergleiche die Qualität.

Darf ich mit einem ausländischen Fahrzeug (Auto oder Anhänger) Lernfahrten unternehmen?

Im Zollgebiet wohnhafte Personen sind grundsätzlich nicht berechtigt, ohne Begleitung des ausländischen Fahrzeugbesitzers hier ein unverzolltes und unversteuertes Fahrzeug zu verwenden.
Die Zollverwaltung toleriert das unentgeltliche Überlassen solcher Fahrzeuge an eine im Zollgebiet wohnhafte Person während höchstens 2 Tagen im Monat. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zu Recht abgabenfrei eingeführt worden ist.

Lernfahrten mit einem unverzollten und unversteuerten Fahrzeug sind nur dann zulässig, wenn der Fahrschüler mit Wohnsitz im Zollgebiet aufgrund eine Bewilligung zur Verwendung des Fahrzeugs berechtig ist.