Ab Februar 2019 muss die Aufhebung beantragt werden, und es wird ein neuer Führerausweis ausgestellt. Die kantonale Behörde verweigert jedoch die Aufhebung, wenn du die Beschränkung wegen eines Mangels der Fahreignung verfügt hatte (z. B. eingeschränkte Leistungsfähigkeit des linken Fusses etc.).