Ich habe die praktische Prüfung bestanden, was muss ich jetzt beachten?

Änderungen per 1. Januar 2020

Die Weiterausbildung dauert nur noch einen Tag. Hier finden Sie einige Beispiele.

Mein Führerausweis auf Probe ist seit Februar 2009 abgelaufen. Den WAB 1-Kurs habe ich bereits im November 2007 absolviert und den WAB 2-Kurs habe ich nicht gemacht.

Wie bekomme ich einen unbefristeten Führerausweis?

Sie können den unbefristeten Führerausweis beim Strassenverkehrsamt beantragen (auch mündlich möglich), sofern Ihr Führerausweis nicht gesperrt ist.
Muss ich noch eine Prüfung absolvieren?

Nein, ausser wenn dies in einem Brief des Strassenverkehrsamts verfügt wurde.

Mein Führerausweis auf Probe ist seit Februar 2009 abgelaufen und ich habe keinen WAB-Kurs gemacht.

Wie bekomme ich einen unbefristeten Führerausweis?

Sie müssen den eintägigen WAB-Kurs absolvieren. Zuerst müssen Sie sich bei einem Kursanbieter (www.2-phasen.ch) anmelden und die Anmeldebestätigung beim Strassenverkehrsamt einreichen. Das Strassenverkehrsamt gibt Ihnen dann die Fahrbewilligung für den WAB-Kurs. Nachdem Sie den WAB-Kurs absolviert haben, erhalten Sie den unbefristeten Führerausweis per Post. Bis zum Erhalt des unbefristeten Führerausweises dürfen Sie nicht fahren.
Muss ich noch eine Prüfung absolvieren?

Nein, ausser wenn dies in einem Brief des Strassenverkehrsamts verfügt wurde.

Mein Führerausweis auf Probe wurde am 1. Februar 2019 ausgestellt.

Bis wann muss ich den WAB-Kurs absolvieren?

Bis am 31. Januar 2022. Wir empfehlen den WAB-Kurs innerhalb von einem Jahr zu absolvieren.

Mein Führerausweis auf Probe wurde am 15. Januar 2020 ausgestellt.

Bis wann muss ich den WAB-Kurs absolvieren?

Bis am 14. Januar 2021.

Was passiert, wenn ich den WAB-Kurs nicht innerhalb von 12 Monaten mache?

Sie dürfen Fahrzeuge führen, müssen aber bei einer Verkehrskontrolle mit einer Busse von bis zu 300 Franken rechnen.