Ja, sofern du im Besitz des Führerausweises Kat. B (Auto) und einem gültigen Lernfahrausweis der Kat. BE (Anhänger) bist und ein blaues L gut und deutlich am Anhänger sichtbar ist.
Wenn du nur im Besitz des Lernfahrausweises Kat. B (Auto) bist, darfst du nur in Begleitung einer Person, die das 23. Altersjahr vollendet hat, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis der Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt, Lernfahrten der Kat. BE (Anhänger) durchführen.
Es muss ein deutlich, gut sichtbares blaues L am Anhänger befestigt werden.