Wann muss eine Kontrollfahrt absolviert werden?

Eine Kontrollfahrt wird nötig:

  • wenn nach 5 Jahren nach der Einreise in die Schweiz der Führerausweis nie umgeschrieben wurde.
  • wenn das Land nicht auf der Liste der anerkannten Länder zum Umschreiben ist.
  • Alter bedingt, wenn Zweifel an einem ordnungsgemässen und sicheren Führen eines Fahrzeugs gezweifelt wird.
  • Fahrzeugführer mit medizinischen oder körperlichen Einschränkungen.