Eine Kontrollfahrt wird nötig:
- wenn nach 5 Jahren nach der Einreise in die Schweiz der Führerausweis nie umgeschrieben wurde.
- wenn das Land nicht auf der Liste der anerkannten Länder zum Umschreiben ist.
- Alter bedingt, wenn Zweifel an einem ordnungsgemässen und sicheren Führen eines Fahrzeugs gezweifelt wird.
- Fahrzeugführer mit medizinischen oder körperlichen Einschränkungen.