Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.
Auf dem Gesuchsformular ist das Sehvermögen durch einen Arzt/Optiker (in der Schweiz) zu bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig.