Was wird an einer Kontrollfahrt geprüft?

Alles was an einer normalen Führerprüfung auch geprüft wird.

Eine Kontrollfahrt dauert 45-50 Minuten.

Wir empfehlen unbedingt ein paar Fahrstunden zu nehmen. Die Kontrollfahrt kann nur ein Mal absolviert werden. Ist sie negativ (nicht bestanden), wird der Führerausweis annulliert und ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr gültig.

Der Führerausweis muss somit im ordentlichen Verfahren (Lernfahrgesuch, Theorieprüfung, Verkehrskundekurs (VKU), praktische Führerprüfung) wiedererlangt werden!

Dies bedeutet deutlich höhere Investitionen.

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Wann muss eine Kontrollfahrt absolviert werden?

Eine Kontrollfahrt wird nötig:

  • wenn nach 5 Jahren nach der Einreise in die Schweiz der Führerausweis nie umgeschrieben wurde.
  • wenn das Land nicht auf der Liste der anerkannten Länder zum Umschreiben ist.
  • Alter bedingt, wenn Zweifel an einem ordnungsgemässen und sicheren Führen eines Fahrzeugs gezweifelt wird.
  • Fahrzeugführer mit medizinischen oder körperlichen Einschränkungen.

In welcher Frist muss ich meinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen?

Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.

Wenn der Führerausweis innerhalb von einem Jahr nach Einreise in die Schweiz nicht umgeschrieben worden ist, darf erst wieder gefahren werden, wenn der Führerausweis umgeschrieben wurde.

Wenn nach 5 Jahren nach der Einreise in die Schweiz der Führerausweis nie umgeschrieben wurde, muss eine Kontrollfahrt absolviert werden. (weitere Informationen unter Kontrollfahrt)

Ich empfehle dir das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Link zum Gesuchsformular Strassenverkehrsamt Kanton Zürich

Link zum Merkblatt für die Kontrollfahrt

Von welchen Ländern kann ich den Führerausweis einfach in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen lassen?

Liste der anerkannten Länder:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (jedoch nur Kategorien A1 und B), Tunesien, USA.

Wenn dein Land nicht auf der Liste ist, muss eine Kontrollfahrt absolviert werden.

Link Weg zum schweizerischen Führerausweis Kat. B Auto 

Link zum Gesuchsformular/Kontrollfahrt