Was ist auf Lernfahrten der Kat. BE Anhänger unbedingt zu beachten!

Alle Fahrzeuginsassen auf einer Lernfahrt der Kat. BE gelten als Begleitpersonen (egal welchen Alters) und müssen zwingend im Besitz des Führerausweises Kat. BE Anhänger sein. Egal ob die Person neben oder auf der Rückbank sitzt!

Wenn die Fahrzeuginsassen (Begleitpersonen) nicht alle im Besitz des Führerausweises Kat. BE sind, muss der Lernfahrer/in die Lernfahrt alleine durchführen.

Alleinfahrten sind nur zulässig, wenn der Lernfahrer/in im Besitz der Kat. B Auto und einem gültigen Lernfahrausweis Kat. BE ist.

Darf ich mit mit einem Anhänger der unter die Kat. BE fällt Lernfahrten alleine durchführen?

Ja, sofern du im Besitz des Führerausweises Kat. B (Auto) und einem gültigen Lernfahrausweis der Kat. BE (Anhänger) bist und ein blaues L gut und deutlich am Anhänger sichtbar ist.

Wenn du nur im Besitz des Lernfahrausweises Kat. B (Auto) bist, darfst du nur in Begleitung einer Person, die das 23. Altersjahr vollendet hat, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis der Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt, Lernfahrten der Kat. BE (Anhänger) durchführen.
Es muss ein deutlich, gut sichtbares blaues L am Anhänger befestigt werden.

Machen Privatlernfahrten mit einem Anhänger Sinn?

Ja, unbedingt! Du kannst durch Privatfahrten und Übungen deine Ausbildung verkürzen. Das Rückwärtsmanövrieren mit einem Anhänger braucht meistens viel Übung und Zeit. Denke aber daran, dass du nie ohne Hilfsperson rückwärts manövrieren solltest (hohe Unfallgefahr)!!

Was erwartet mich an der praktischen Prüfung Kat. BE (Anhänger)

Grundsätzlich läuft es ab, wie an einer praktischen Führerprüfung Kat. B (Auto).

Spezifisch müssen verschiedene Manöver mit Anhänger beherrscht werden und das fachgerechte An/Abkuppeln eines Anhängers. Auch theoretische Kenntnisse (Fachwissen) können geprüft werden. Du musst dein Gespann sicher und den Strassenverkehrsregeln entsprechend bewegen können, ohne dich oder andere Verkehrspartner im Strassenverkehr zu gefährden.

Eine Prüfungsfahrt Kat. BE dauert ca. 45-50 Minuten.

Wieso sollte ich nicht mit meinem Gespann an die Anhängerprüfung und in die Ausbildung?

Wie du vielleicht schon in den Voraussetzungen für das Gespann gelesen hast, muss das Gespann bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um an eine Kat. BE Anhängerprüfung zugelassen zu werden.

  • unser Gespann erfüllt alle Voraussetzungen und ist immer in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand. Du kannst somit ohne Stress und beruhigt an die Prüfung. Du riskierst nicht, dass dich der Experte schon vor der Prüfung wieder nach hause schickt, ohne das du nur 1 Meter gefahren bist, weil irgend etwas nicht den Prüfungsordnungen entspricht oder nicht korrekt ist an deinem Gespann! Das sind Sie sehr penibel! Wir hören immer wieder von Leuten, die es privat versucht haben, und die leider schon vor Prüfungsbeginn nach hause geschickt wurden.
  • unser Gespann kennen die Experten. Sie sehen, dass eine seriöse Ausbildung absolviert wurde.
  • unser Gespann hat Fahrschulpedalen eingebaut und dies wirkt sich positiv auf den Experten aus. Er kann im Notfall eingreifen!
  • unser Gespann ist mit einer speziellen Fahrschulversicherung genügend versichert. Wenn etwas passiert, sind alle Insassen genügend versichert.
  • unser Gespann lässt sich leicht manövrieren. Du machst dir das Leben an der Prüfung selber schwer, mit einem zu grossen Anhänger!
  • nimm eine Kat. BE Führerprüfung nicht auf die leichte Schulter, denn du musst wieder so fahren (z.B einspuren etc.), wie du es einmal in der Fahrschule gelernt hast. Dazu kommt jetzt noch das korrekte Verhalten mit einem Gespann!

Link zum Angebot für Kat. BE Anhänger

Was für Voraussetzungen muss meine Zugkombination (Gespann) erfüllen?

Um an die praktische Führerprüfung Kat. BE (Anhänger) zugelassen zu werden, muss folgende Zugkombination erfüllt sein.

Prüfungsfahrzeug

Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten über die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.

Es wird ausserdem kontrolliert, ob die Kombination in einem betriebssicheren Zustand ist!
Ist das nicht der Fall, findet keine Prüfung statt.

Tipp:

Unsere Kombination mit Zugfahrzeug und Anhänger ist genau auf die Prüfung abgestimmt.
Du ersparst dir eine eventuelle Ablehnung und Ärger, und du kannst entspannt an die Prüfung Kat. BE (Anhänger) gehen.

Link zum Angebot für Kat. BE Anhänger

Wie viele Fahrstunden benötige ich?

Grundsätzlich sind keine Fahrstunden obligatorisch. Die Chance die Führerprüfung der Kategorie BE Anhänger ohne Ausbildung zu bestehen, ist praktisch unmöglich.

Die Anzahl der Fahrstunden hängt von deinem Vorwissen und deiner Erfahrung mit Anhängern ab. An der praktischen Prüfung werden verschiedene Punkte, wie z.B. Fachwissen und Manöver geprüft:

  • Ausweiskunde
  • Signalkunde
  • Ladungssicherung
  • fachgerechtes An/Abkuppeln
  • manövrieren mit einem Gespann im Verkehr (Die Manöver müssen alle im rückwärtsfahren absolviert werden)

Wenn Du beruflich und privat schon viel mit einem Anhänger unterwegs bist und Dir das Manövrieren rückwärts keine Probleme mehr bereitet, ist es mit ca. 2 – 3 Doppellektionen machbar.

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Darf ich mit einem ausländischen Fahrzeug (Auto oder Anhänger) Lernfahrten unternehmen?

Im Zollgebiet wohnhafte Personen sind grundsätzlich nicht berechtigt, ohne Begleitung des ausländischen Fahrzeugbesitzers, hier ein unverzolltes und unversteuertes Fahrzeug zu verwenden.
Die Zollverwaltung toleriert das unentgeltliche Überlassen solcher Fahrzeuge an eine im Zollgebiet wohnhafte Person während höchstens 2 Tagen im Monat. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zu Recht abgabenfrei eingeführt worden ist.

Lernfahrten mit einem unverzollten und unversteuerten Fahrzeug sind nur dann zulässig, wenn der Fahrschüler mit Wohnsitz im Zollgebiet aufgrund einer Bewilligung zur Verwendung des Fahrzeugs berechtig ist.