Was ist auf Lernfahrten der Kat. BE Anhänger unbedingt zu beachten!

Alle Fahrzeuginsassen auf einer Lernfahrt der Kat. BE gelten als Begleitpersonen (egal welchen Alters) und müssen zwingend im Besitz des Führerausweises Kat. BE Anhänger sein. Egal ob die Person neben oder auf der Rückbank sitzt!

Wenn die Fahrzeuginsassen (Begleitpersonen) nicht alle im Besitz des Führerausweises Kat. BE sind, muss der Lernfahrer/in die Lernfahrt alleine durchführen.

Alleinfahrten sind nur zulässig, wenn der Lernfahrer/in im Besitz der Kat. B Auto und einem gültigen Lernfahrausweis Kat. BE ist.