Wenn ein Unfall wegen Grobfahrlässigkeit passiert, z.B. wegen Fahren im angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand, Unfälle bei Lernfahrten auf Autobahnen ohne Prüfungsreife und Raserdelikten usw., ist die Versicherung verpflichtet einen Rückgriff (Regress) auf die fehlbare Person zu machen.
Das heisst, die Versicherung ist verpflichtet, den Schaden in erster Linie zu übernehmen. Macht aber bei der fehlbaren Person einen Rückgriff (Regress) und fordert ein Teil der bezahlten Summe zurück.
Wenn der Schaden die Versicherung z.B. 2’000’000 Franken gekostet hat und die Versicherung 10% von dem Betrag zurückfordert (Rückgriff,Regress), bleiben 200’000 Franken, die man selber bezahlen muss! Für die meisten bedeutet dies, neben einer Verurteilung das Existenzminimum!