Prüfungsanforderungen Fahrzeug

Allgemeines zum Prüfungsfahrzeug

Dein Fahrzeug muss sich in betriebssicherem Zustand befinden und ordnungsgemäss eingelöst sein. Der Fahrzeugausweis ist mitzuführen.
Das Befahren von Autobahnen und Autostrassen muss erlaubt sein.
In allen Fällen muss auf Lern- und Prüfungsfahrten auf der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar eine blaue Tafel mit weissem „L“ in vorgeschriebener Grösse angebracht sein.

Aussergewöhnliche Fahrhilfen sind nicht gestattet. Moderne, technische und elektronische Ausstattungen wie Speed-Limit, Parkierdistanzkontrolle hinten und Abstandswarnung werden nicht als aussergewöhnliche Fahrhilfen im Sinne von Art. 88 Abs. 2 VZV eingestuft. Prüfungsfahrzeuge mit derartigen Fahrhilfen sind im Kanton Zürich an den Führerprüfungen zugelassen.

Es bestehen zusätzliche Anforderungen für:

Motorwagen

Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss dein Fahrzeug mit wintertauglichen Reifen versehen sein. Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden.

Bei Fahrzeugen der Kategorien B, C, C1 und D1 (sowie Kat. D bei Direkteinstieg) muss der/die Begleiter/in die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können.

Auf einem Fahrzeug mit Kollektiv- oder Zollkontrollschildern sowie auf Mietfahrzeugen wird die Prüfung nur dann abgenommen, wenn der/die Bewerber/in zur Benützung berechtigt ist. Die schriftliche Ermächtigung ist vorzuweisen.

Fahrzeuge der Kategorien B1 und F:
Dein Fahrzeug muss mit zwei im Fahrzeugausweis eingetragenen Sitzplätzen ausgerüstet sein.

Link zum Strassenverkehrsamt