In welcher Frist muss ich meinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen?

Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.

Wenn der Führerausweis innerhalb von einem Jahr nach Einreise in die Schweiz nicht umgeschrieben worden ist, darf erst wieder gefahren werden, wenn der Führerausweis umgeschrieben wurde.

Wenn nach 5 Jahren nach der Einreise in die Schweiz der Führerausweis nie umgeschrieben wurde, muss eine Kontrollfahrt absolviert werden. (weitere Informationen unter Kontrollfahrt)

Ich empfehle dir das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Link zum Gesuchsformular Strassenverkehrsamt Kanton Zürich

Link zum Merkblatt für die Kontrollfahrt